
Der Arbeitskreis ist das beschlussfassende Gremium des Pfarrfrauendienstes. Er nimmt aktuelle Themen auf, z. B. die umstrittene Regelung der Krankenversicherung für über 55jährige geschiedene Ehefrauen, das Neue Scheidungsrecht oder der zunehmende Bedarf an Kinderbetreuung bei den Tagungen. Der Arbeitskreis berät Möglichkeiten der Verwirklichung und fasst entsprechende Beschlüsse, z.B. über neue Tagungen und Projekte.
Der Arbeitskreis beschließt über die Verwendung der landeskirchlichen Mittel und der sonstigen Mittel des Pfarrfrauendienstes. Er ist in Kontakt und Gespräch mit der Kirchenleitung. Jedes Team einer Tagung oder Angebots delegiert eine Frau für sechs Jahre in den Arbeitskreis.
Der Arbeitskreis trifft sich in der Regel vier-fünfmal im Jahr. Einmal im Jahr kommt er zu einer zweitägigen Klausurtagung zusammen, in der wesentliche Inhalte der Arbeit des Pfarrfrauendienstes besprochen und beraten werden.
Der Arbeitskreis ist durch zwei Delegierte im Pfarrfrauendienst der EKD vertreten.